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BATTERIEN

Die EU-Batterierichtlinie (91/157/EWG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die getrennte Sammlung von Batterien zu organisieren, die gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei enthalten.

In einigen Ländern ist der Hersteller verpflichtet, das Abfallmanagement für Altbatterien, die gefährliche Stoffe enthalten, zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. 

Mit der neuen Batterierichtlinie (2006/66/EG), die bis September 2008 von allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden musste, müssen nun sämtliche Altbatterien gesammelt werden, selbst wenn sie keine gefährlichen Stoffe enthalten. 

Hersteller von Batterien, die Batterien in die EU einführen möchten, müssen sich in den EU-Mitgliedstaaten registrieren.

Batterie-Herstellung
Ab dem 26. September 2008 muss jede Batterie mit dem durchgestrichenenen Abfalltonnen-Kennzeichen versehen sein. Darüber hinaus müssen diejenigen Batterien mit dem chemischen Symbol (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet sein, die mehr als 0,0005 % Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 % Cadmium (Cd) und/oder mehr als 0,004 % Blei (Pb) enthalten.

Altbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt und müssen getrennt gesammelt werden. Durch die Gewährleistung der korrekten Entsorgung Ihrer Batterien, unterstützen Sie uns dabei, die potentiellen negativen Folgen auf Gesundheit und Umwelt zu vermeiden, die ansonsten durch unsachgemäße Entsorgung dieses Produkts entstehen können.

Für genauere Informationen über die Sammlung und die aktuellen Recycling-Programme in Ihrem Land, wenden Sie sich an das zuständige Amt für Abfallwirtschaft oder an das Geschäft, in dem Sie das Produkt erworben haben.